Aaron Koenig, kritisch ediert

Aaron Koenig hat sowohl in seinen Blogbeiträgen zum Artikel „Respekt für die Schweiz!“, als auch in der Bundesvorstandstelefonkonferenz vom 3.12.2009 mehrfach betont, er sei total falsch verstanden worden und es wäre ja alles nicht so gemeint gewesen wie es dann verstanden worden ist.

Dennoch konnte man aus seinen Äußerungen auf der Bundestelko folgendes herausziehen:

  • Er hat die Themen Islam und direkte Demokratie bewusst verknüpft, um dadurch mediale Aufmerksamkeit zu bekommen.
  • Er ist sich darüber im Klaren, dass sein Blog anders wahrgenommen wird, als das eines X-beliebigen Piraten.
  • Er macht sich vor der Veröffentlichung keine Gedanken über die Auswirkungen seiner Blogeinträge.

Über den im diskutierten Zusammenhang vollkommen geschmacklosen Witz, man solle zum Islam konvertieren wenn man seine Frau schlagen möchte verliere ich an dieser Stelle kein Wort, er spricht für sich.

Nun ist es ja, Stichwort Aufklärung, in Europa große Tradition Exegese zu betreiben, einen Text zu analysieren und zu interpretieren, auf das man herausfinde, was uns der Künstler damit sagen wollte. Ich hatte in meinem letzten Blogeintrag schon betont, dass sich Aaron meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit nicht privat äußern kann, da er als Person des Öffentlichen Lebens in seiner Funktion als Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei wahrgenommen wird.

Die Aussage „Ihr habt mich alle bloß falsch verstanden“, die übrigens der kleine Bruder von „Das war doch alles nur ironisch gemeint“ ist, offenbart bereits eine Fehlkonzeption von Kommunikation. Nämlich, dass der Sender in irgendeiner Form beeinflussen könnte, wie der Empfänger das gesendete aufnimmt, welche Reaktion es verursacht.

Grade bei abstrakten und sensiblen Themen wie direkte Demokratie und Religionsfreiheit ist es daher von äußerster Wichtigkeit, sich in einer Art und Weise auszudrücken die jedweder Form von Falschinterpretation (Im Sinne des Senders) vorbeugt. Da man als Sender ein bestimmtes Bild davon hat, wie man verstanden werden möchte, sollte man alles daran setzen durch seine Ausdrucksweise dafür zu sorgen, dass der Empfänger durch das gesendete so reagiert, wie man es gerne hätte. Dies erfordert ein hohes Maß an Disziplin sowie die Fähigkeit, seine Gedanken in klare und eineindeutige Formulierungen zu pressen.

Doch bevor ich jetzt zu sehr abschweife möchte ich nun Aarons Text „Respekt für die Schweiz“ analysieren und aufgrund dieser Analyse eine Interpretation vornehmen. Ziel dieser Interpretationen ist es folgende Fragen zu beantworten: Was wollte er uns mit dem Text sagen? Leider macht es Aaron fast schwerer als das Orwellsche MiniTruth, aber findige Fans sind sich dieses Abänderungsdrangs Aarons bewusst. Deswegen bezieht sich meine Interpretation auf den Text dieser URL http://www.scribd.com/doc/23517102/Aaron-Koenig-Blogspot-Com-2009-11-Respekt-Fur-Die-Schweiz-HTML der hoffentlich dem Original am nächsten kommt.

Respekt für die Schweiz!

In der Überschrift findet eine Personifikation statt, da der Schweiz als Land kein Respekt gezollt werden kann. Respekt wird im Fremdwörterduden als „Ehrerbietung, schuldige Achtung“ erklärt. Die Überschrift drückt die Zustimmung zu einem Vorgang in der Schweiz aus. Im Kontext der unmittelbar vorher stattgefunden habenden Volksabstimmung über das Verbot von Minaretten in der Schweiz könnte die Überschrift dahingehend interpretiert werden, dass der Autor der Schweizer Bevölkerung seine Achtung und Ehrerbietung im Zusammenhang mit dieser Entscheidung entgegen bringt.

Mit 57% der Stimmen haben die Schweizer sich für ein Verbot von Minaretten ausgesprochen. Fällt die Schweiz damit “hinter die Aufklärung” zurück, wie Springers Welt schreibt? Hat sich die absolute Mehrheit der Schweizer von “Rechtspopulisten” hinters Licht führen lassen? Obwohl die Kampagne auch von der linken Feministin Julia Onken unterstützt wurde?

Im ersten Satz nennt der Autor das Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz. Er nennt nicht die Wahlbeteiligung von 54%. Dies könnte daran liegen, dass dem Autor zum Zeitpunkt des Verfassens die Wahlbeteiligung nicht bekannt war, oder er sie nicht genannt hat, weil sie die Eindeutigkeit des Votums in seinen Augen relativieren würde. Nach diesem einleitenden Satz folgen drei Fragen.

In der ersten bezieht sich der Autor auf einen Kommentar aus der Tageszeitung „Die Welt“. Durch die nicht Nennung des Verfassers des Kommentars und die Verkürzte Nennung des Axel Springer Verlags wird die Frage wertend. Der Axel Springer Verlag ist in Deutschland vor allem für seine Publikation „Bild“ bekannt, diese steht im Ruf nicht besonders gut zu recherchieren und Unwahrheiten zu verbreiten. Weiterhin ist der Sammelbegriff „Springer-Presse“, der alle Publikationen des Hauses umfasst, negativ konnotiert. Die Tageszeitung „Die Welt“ gilt als konservativ. In die Frage eingewoben ist ein direktes Zitat der Überschrift des Kommentars „hinter die Aufklärung (zurück fallen)“. Zitate werden dann eingebunden, wenn ein Autor einen unterstützenden Beleg für seine These benötigt, oder wenn er kenntlich machen möchte, dass das Geschriebene nicht seine Meinung ist, sondern von jemand anderem stammt. Sowohl durch die Konstruktion mit „Springers“, sowie durch die Nennung der Zeitung anstatt des Autors, als auch durch das direkte Zitat aus dem Artikel, ist es äußerst wahrscheinlich, dass der Autor durch die Frage seine Ablehnung der These zum Ausdruck bringen möchte, dass die Schweiz durch die Volksabstimmung über Minarette hinter die Aufklärung zurückgefallen ist.

Die Formulierung der nächsten Frage, „die absolute Mehrheit der Schweizer“, erweckt den Eindruck, als hätten sich mehr als 51% der Schweizer Bevölkerung gegen den Bau von Minaretten entschieden. Der Autor lässt außer Acht, dass sich eine Absolute Mehrheit der an der Stimmabgabe beteiligten Wahlberechtigten gegen den Bau von Minaretten entschieden haben. Dies ist aber mit Nichten eine „absolute Mehrheit der Schweizer“ Bevölkerung. Durch seine Formulierung erweckt der Autor somit den Eindruck, dass Votum sei eindeutiger als es tatsächlich ist. Weiterhin führ er das Wort „Rechtspopulisten“ in Anführungszeichen, ohne jedoch darauf hinzuweisen aus welcher Quelle er dies zitiert hat. Es könnte sein, dass der Autor durch die Setzung der Anführungszeichen zum Ausdruck bringen möchte, dass er nicht der Meinung ist, Rechtspopulisten hätten eine Rolle bei der Meinungsbildung der an der Abstimmung beteiligten Schweizer geführt. Die Formulierung „hinters Licht führen lassen“ bedeutet laut Synonymwörterbuch unter anderem auch „auf den Arm nehmen“, „aufs Glatteis führen“, „für dumm verkaufen“ (Quelle: http://ein.anderes-wort.de/?q=hinters+Licht+f%C3%BChren). Von daher ist es äußerst wahrscheinlich, dass der Autor seine zweite Frage mit „nein“ beantwortet sehen möchte. Die Schweizer haben sich seiner Meinung nach natürlich nicht für dumm verkaufen lassen. Auch nicht von sogenannten Rechtspopulisten.

Die dritte Frage verstärkt diese Interpretation, in ihr wird Julia Onken als Person genannt, die diese Kampagne „auch“ unterstützt hat. Hier ist die Frage zu stellen, wenn Rechtspopulisten nach Ansicht des Autors nichts mit der Unterstützung der Kampagne zu tun hatten, auf wen bezieht sich dann das „auch“ in der dritten Frage? Julia Onken wird vom Autor eine „linke Feministin“ genannt. Hierdurch soll ein Gegensatz zu „Rechtspopulisten“ aus dem vorherigen Satz geschaffen werden. Die These des Autors lautet: Wie können die Befürworter der Kampagne gegen den Bau von Minaretten Rechtspopulisten sein, wenn auch eine linke Feministin gegen den Bau von Minaretten ist? Das eine von Rechtspopulisten initiierte Kampagne gegen den Bau von Minaretten eine von Rechtspopulisten initiierte Kampagne gegen den Bau von Minaretten bleibt, auch wenn „linke Feministinnen“ diese unterstützen, lässt der Autor außer Acht. Anscheinend ist der Autor der Meinung, dass linke Feministinnen per se besser sind als Rechtspopulisten, selbst wenn sie dasselbe fordern.

Wer die Schweizer, die uns immerhin vier Jahrhunderte gelebte Demokratie voraushaben, so pauschal in eine “rechtspopulistische” Ecke stellt, offenbart ein seltsames Verständnis von Demokratie. Man muss die Meinung der 57% nicht teilen - aber auch respektieren, dass dies nicht alles irregeleitete Schäfchen sind, sondern politisch denkende Menschen. Die Schweizer sind es gewohnt, ihre Meinung auszudrücken, insbesondere bei Volksentscheiden. Wir hingegen haben uns daran gewöhnt, dass Parteienvertreter über unsere Köpfe hinweg für uns entscheiden - kein Wunder, dass sich Politikverdrossenheit und ein Gefühl von Ohnmacht ausbreiten.

Der nächste Absatz besteht aus vier Sätzen. Im ersten Satz spricht der Autor jeden an, der die Schweizer „pauschal in eine „rechtspopulistische“ Ecke stellt“. Dabei erläutert er nicht, wen er durch die Setzung von Anführungszeichen bei „rechtspopulistische“ zitiert. Er erläutert weiterhin nicht, was eine „rechtspopulistische Ecke“ ist. Allerdings ist der Autor der Meinung, dass jeder, der die Schweizer in diese „rechtspopulistische Ecke“ stellt, ein „seltsames Verhältnis von Demokratie“ offenbart. In dieser Konstruktion  hat die Argumentation des Satzes den Charakter eines Totschlagarguments. Dies wird dadurch verstärkt, dass der Autor betont, dass die Schweiz uns „vier Jahrhunderte gelebte Demokratie“ voraus habe. Die Argumentation geht wie folgt: Das Minarettverbot in der Schweiz wurde vor allem von Rechtspopulisten vorangetrieben. Aber auch von einer linken Feministin. Daher ist es gar nicht rechtspopulistisch. Wenn Du den Schweizern unterstellst, sie seien Rechtspopulisten, offenbarst Du ein seltsames Verständnis von Demokratie. Weiterhin bleibt offen, auf wen sich der Autor bezieht wenn er unterstellt, irgendjemand würde die gesamte Bevölkerung der Schweiz pauschal in eine nicht näher definierte „rechtspopulistische Ecke“ stellen.

Im zweiten Satz schreibt der Autor, dass man die Meinung der 57% nicht teilen müsse. Durch die Weglassung aller anderen Fakten wird wieder suggeriert, dass eine große Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Meinung ist, Minarette sollen verboten werden. Im zweiten Teil des Satzes führt der Autor weiter aus, dass man respektieren müsse, dass nicht alle Schweizer irregeleitete Schäfchen wären, sondern politisch denkende Menschen. Zuerst ist natürlich die Frage zu stellen, auf wen sich der Autor bezieht wenn er die These aufstellt, jemand hätte die Schweizer als irregeleitete Schäfchen bezeichnet. Der Autor ist allerdings der Meinung, nicht alle Schweizer sind irregeleitete Schäfchen. Was „politisch denkende Menschen“ in diesem Zusammenhang bedeutet erschließt sich nicht, es sei denn, man wertet die Aussagen, so dass „irregeleitete Schäfchen“ per se schlecht sind und „politisch denkende Menschen“ per se gut.  Dies führt der Autor aber nicht weiter aus, so dass die Aussage des Satzes weitestgehend unklar bleibt, beim Lesen aber der Eindruck entstehen soll, dass man das Votum der Schweizer respektieren soll, weil sie politisch denken.

Im darauffolgenden Satz betont der Autor, dass es die Bewohner der Schweiz gewohnt sind ihre Meinung auszudrücken, vor allem bei Volksentscheiden. Aus dem Zusammenhang ergibt sich nicht, inwiefern dies etwas mit dem vorherigen Teil zu tun hat. Man könnte die Aussage dahingehend interpretieren, dass der Autor die These aufstellt, durch die Erfahrung der Schweizer mit der freien Äußerung der Meinung und die Erfahrung bei Volksentscheiden seien sie per se die besseren Demokraten. Hierfür liefert der Autor allerdings keine Belege. Auf das Frauenwahlrecht, das in manchen Kantonen der Schweiz erst in den 1970er Jahren eingeführt worden ist, geht er zum Beispiel nicht ein.

Der vierte Satz bezieht sich auf den vorherigen und stellt die These auf, dass „wir hingegen“, wobei der Autor als Deutscher Politiker sicher die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland meint, uns daran gewohnt hätten, dass „Parteienvertreter über unsere Köpfe hinweg für uns entscheiden“, woraus er weiter ableitet, dass es angesichts dessen kein Wunder wäre, dass sich Politikverdrossenheit und ein gefühlt von Ohnmacht ausbreiteten. Der Autor belegt die an dieser Stelle von ihm aufgestellten Thesen nicht. Er stellt eine vereinfachte Behauptung auf: Direkte Demokratie in der Schweiz gut, Demokratie in Deutschland nicht gut, führt zu Politikverdrossenheit und Ohnmacht. Dies ist, angesichts der Tatsache, dass es zwei Sätze vorher noch um Rechtspopulismus in der Schweiz ging ein abrupter Themenwechsel, der das Thema jedoch emotional auflädt. Es wird vom Autor versucht auf emotionale Art das System der Volksabstimmungen in der Schweiz als per se gut zu definieren, um im Anschluss die Entscheidung der Schweizer gegen den Bau von Minaretten zu legitimieren. Die Verkürzte These lautet: Volksentscheidungen sind per se gut, sie können nichts Schlechtes hervorbringen.

Wer aus dem deutlichen Ergebnis des Volksentscheides folgert, dass die absolute Mehrheit der Schweizer aus “Ausländerfeinden” und “Rassisten” besteht, macht es sich zu einfach - und beleidigt damit unsere Schweizer Nachbarn. Es mag solche bedauernswerten Menschen geben, denen alles Fremde suspekt ist und die andere Kulturen und Lebensweisen nicht respektieren -aber ich denke, sie sind eine kleine Minderheit, nicht nur in der Schweiz, sondern auch bei uns.

Im ersten Satz des folgenden Absatzes bezieht sich der Autor wieder auf all jene, die bestimmte Folgerungen aus dem Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz ziehen. Durch die Formulierung „deutlichen Ergebnis“ versucht der Autor zum wiederholten Male den Eindruck zu erwecken, dass Ergebnis des Volksentscheides sei durch eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung getragen, was die realen Zahlen nicht hergeben. Im zweiten Teil des Satzes legt der Autor nun dar, welche Folgerungen aus dem Schweizer Volksentscheid nicht zu ziehen sind. Wer die absolute Mehrheit der Schweizer als Ausländerfeinde und Rassisten bezeichne, mache es sich zu einfach. Hierbei setzt der Autor die Wörter „Ausländerfeinden“ und „Rassisten“ wieder in Anführungszeichen ohne die Quelle seines Zitats zu nennen. Weiterhin führt er aus, jeder, der die Schweizer so bezeichne „beleidigt damit unsere Schweizer Nachbarn“. Der Autor führt nicht aus, wer genau die Schweizer als Ausländerfeinde und Rassisten bezeichnet hat, vielmehr bezieht er sich auf alle, die dies gesagt haben bzw. sagen werden. Die Formulierung „unsere Schweizer Nachbarn“ stellt eine emotionale Brücke zur Schweizer Bevölkerung her. Dadurch bekommt der Satz den Charakter eines Todschlagargumentes. Jeder, so die These des Autors, der das seiner Meinung nach eindeutige Ergebnis in der Schweiz anzweifelt und all jene die sich für das Verbot von Minaretten ausgesprochen haben als „Ausländerfeinde“ und „Rassisten“ bezeichnet, beleidigt dadurch die gesamte Schweiz als Land, „unsere Nachbarn“. Durch seine Argumentation verfolgt der Autor die Strategie alle Kritik am Schweizer Volksentscheid zu diskreditieren. Jede Kritik wird unmöglich gemacht die darauf abzielt, dass es sich bei der Kampagne gegen den Bau von Minaretten um eine rechtspopulistische handelte, die sich ausländerfeindlicher Ressentiments bedient hat um die Wähler zu mobilisieren. Rechtspopulisten als solche zu benennen wird mit dem Komplex der Beleidigung verknüpft und somit tabuisiert.

Im dritten Satz des Absatzes drückt der Autor sein Bedauern den Menschen gegenüber aus „denen alles Fremde suspekt ist und die andere Kulturen und Lebensweisen nicht respektieren“ und betont gleichzeitig, dass diese sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland eine kleine Minderheit darstellen. Die Formulierung „Es mag geben“ ist stark relativierend, sie drückt aus, dass es möglicherweise Menschen geben mag, was aber nicht heißt, dass es sie überhaupt gibt. Mit der vorhergegangenen Relativierung wird nun im zweiten Teil des Satzes Ausländerfeindlichkeit und Rassismus als solche relativiert. Indem sie als Verdacht gegenüber der Fremde und Nichtrespekt gegenüber anderen Kulturen und Lebensweisen bezeichnet werden.  Die Formulierung ist stark vereinfachend und lässt die Diskriminierung sowie Gewalt gegenüber Ausländern, sowie den extremen Rechtsradikalismus vollkommen außer Acht. Vielmehr ist die These: Es gibt ein paar wenige die mit Ausländern nicht klar kommen, aber die sind zu bedauern. Bedauern als Form der Geringschätzung und des Belächelns. Weiterhin führt der Autor keine Fakten an die belegen, dass diese Personen in der Minderheit sind. Vielmehr wird wieder emotional argumentiert: Es gibt ein paar wenige Menschen mit denen wir Mitleid haben sollten, weil sie halt nicht so tolerant sind wie wir.

Da der nächste Absatz innerhalb des Artikels einen Sprung darstellt, möchte ich an dieser Stelle die bisherige Argumentationsstruktur Aaron Koenigs zusammenfassen: Eine Überwältigende Mehrheit der Schweizer hat sich gegen den Bau von Minaretten entschieden, dies ist zu begrüßen, da es ein Ausdruck direkter Demokratie ist. Jede Form der Kritik an diesem Votum ist unzulässig, vor allem wenn sie darauf abzielt, dass dem Schweizer Volksentscheid eine Kampagne von Rechtspopulisten vorher ging. Das Thema Rechtspopulismus in der Schweiz und die politische Ausrichtung der Wähler werden Tabuisiert. Hierbei bedient sich der Autor Todschlagargumente, sowie der emotionalen Verknüpfung und Aufladung der diskutierten Themen.

Es ging beim Schweizer Volksabstimmung natürlich auch nicht wirklich um Bauwerke, die sind lediglich Symbole. In der Mehrheitsentscheidung der Schweizer drückt sich vielmehr ein Unbehagen gegen eine politische Bewegung mit Allmachtsanspruch aus, die die Gleichberechtigung der Geschlechter, die pluralistische Gesellschaft und die Demokratie explizit ablehnt. Diese politische Bewegung enthält auch religiöse Elemente und beruft sich daher auf die Religionsfreiheit. Doch die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit gilt unter der Prämisse, dass sich die Praktizierenden einer Religion an die Gesetze halten und die Werte der Gesellschaft in der sie leben achten und teilen.

Der folgende Absatz ist insofern interessant, als er die nach Meinung des Autors ausschlaggebenden Gründe liefert, warum die Schweizer so abgestimmt haben wie sie abgestimmt haben.

Im ersten Satz legt der Autor dar, dass es den Schweizern nicht tatsächlich um Minarette ging, da diese lediglich Symbole für etwas anderes seien. Im zweiten Satz betont der Autor wieder, dass es sich um eine Mehrheitsentscheidung der Schweizer handelte. Diese, so die These, haben durch ihre Abstimmung gegen den Bau von Minaretten lediglich ihr Unbehagen gegen eine politische Bewegung ausgedrückt. Der Autor nennt diese Bewegung an keiner Stelle des Textes. Er unterstellt dieser Bewegung aber, dass sie einen Allmachtsanspruch hätte, sich gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter ausspräche, und die pluralistische und Demokratische Gesellschaft ablehne. Weiterhin unterstellt er dieser Bewegung religiöse Elemente zu enthalten und sich daher auf die Religionsfreiheit zu berufen. Im letzten Satz des Absatzes definiert er, unter welchen Bedingungen die verfassungsmäßige Religionsfreiheit gelte.

Die politische Bewegung von der der Autor in diesem Absatz spricht ist mit Sicherheit der Islamismus. Diesen im Absatz nicht als solchen zu benennen ist aber insofern problematisch, als es im bisherigen Artikel lediglich um den Islam und seine Gotteshäuser ging. Dadurch, dass der Autor den Islamismus nicht als solchen benennt wird beim Leser nicht klar, ob es nicht doch um den Islam geht. Der Autor stellt somit die These auf, dass sich die Volksabstimmung in der Schweiz gegen den Islamismus richtete, sich aber auf die Gotteshäuser des Islam bezog. Dies wiederspricht der vorher aufgestellten These des Autors, dass die Schweizer alle sehr bewusst, als „politisch denkende Menschen“ gehandelt hätten. Der Autor räumt selbst ein, dass es eine Stellvertretende Abstimmung war. Man könnte die Frage stellen, warum die Schweizer keine Volksabstimmung gegen den Islamismus gemacht haben, wenn dies nach Auffassung des Autors das Problem der Schweizer bei dieser Abstimmung war. Für die Behauptung, das die Schweizer eigentlich gegen den Islamismus gestimmt haben liefert der Autor keine Fakten.

Durch die Formulierung „die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit gilt unter der Prämisse“ vermischt der Autor wieder Islamismus und Islam. Er rechtfertigt die Beschneidung der Religionsfreiheit der Muslime in der Schweiz damit, dass diese anscheinend etwas mit Islamismus zu tun hätten. Durch die bewusste Benennung des Islam und des Islamismus in diesem Absatz hätte der Autor für Klarheit sorgen können. So aber kann man ihm unterstellen, dass er bewusst Islam und Islamismus vermischt und den Islam als totalitäre Bewegung darstellt, für den in der Schweiz nicht die Religionsfreiheit gelte. Der Autor nimmt bewusst in Kauf bei seinem Leser die Assoziation zu erwecken, beim Islam handele es sich um eine politisch-totalitäre Bewegung.

Eine politisch-totalitäre Bewegung, die sich anderen Glaubens- und Denkrichtungen überlegen fühlt und den Anspruch hat, Andersdenkende zu bekehren und gegebenenfalls zu töten*, steht hingegen nicht unter dem Schutz der Religionsfreiheit - denn Freiheit geht immer nur so weit, wie sie die Freiheit eines anderes nicht verletzt.

Hätte der Autor im vorherigen Absatz klar formuliert worüber er spricht, wäre die Interpretation dieses Absatzes eindeutiger möglich. So aber stellt sich wieder die Frage, auf was sich der Autor bezieht wenn er von einer „politisch-totalitären“ Bewegung spricht, die „den Anspruch hat, Andersdenkende zu bekehren und gegebenenfalls zu töten“. Der Ganze bisherige Artikel bezog sich auf die Volksabstimmung in der Schweiz über das Verbot von Minaretten. Diese sind Bauwerke einer Religion, des Islam. Außerdem spricht er von Religionsfreiheit. Dies weckt wieder Assoziationen zu einer Religion, keiner politischen Bewegung. An dieser Stelle führt der Autor eine Fußnote an, die auf eine Sammlung von Suren aus dem Koran verweist, die nach Meinung des Autors „eine recht gute Sammlung von Zitaten (sind), auf die sich Fundamentalisten gern berufen, um ihre politischen Ansprüche zu legitimieren“. Am Ende des Absatzes bringt er in abgewandelter Form das Zitat „Die Freiheit des einzelnen hört da auf wo die Freiheit des anderen anfängt“. Dies ist wiederum ein Todschlagargument, da es nichts erklärt, dem Autor aber als Begründung ausreicht, warum die Religionsfreiheit der Muslime in der Schweiz eingeschränkt wird.

Auch wenn das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung nicht jedem passen mag, bin ich davon überzeugt, dass eine direkte Demokratie, die auf die “Weisheit der Vielen” setzt, auf Dauer zu einer besseren Gesellschaft führt. Wenn die Bevölkerung nicht nur bei Parlamentswahlen, sondern auch bei Sachfragen entscheiden kann, werden heikle Themen nicht unter den Teppich gekehrt, sondern offen angesprochen - auch wenn die Diskussion manchmal schwierig ist, wie im vorliegenden Fall. Insofern bin ich sehr dafür, das Schweizer Modell der direkten Demokratie auch in Deutschland einzuführen.

Der nun folgende Absatz stellt wiederum einen Sprung dar. Nachdem der Autor dargelegt hat, warum die Schweizer seiner Meinung nach so abgestimmt haben wie sie es getan haben kommt er nun zum Schluss. Im ersten Satz des Absatzes bringt er seine Überzeugung zum Ausdruck, dass „direkte Demokratie […] auf Dauer zu einer besseren Gesellschaft führt.“ An dieser Stelle erläutert er weder, was er sich unter einer „besseren Gesellschaft“ vorstellt, noch was direkte Demokratie damit zu tun hat. Hier findet wieder eine emotionale Verknüpfung statt. Das kritisch bewertete Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung wird mit der These verknüpft, dass das Abstimmungsverfahren zu einer „besseren Gesellschaft“ führt. Weiterhin stellt er die These auf, dass „heikle Themen“ zur Abstimmung kommen, wenn es Volksabstimmungen wie in der Schweiz gibt. Der vorletzte Satz ist insofern interessant, als der Autor anerkennt, dass die Diskussion über diese „heiklen Themen“ durchaus schwierig sein könne „wie im vorliegenden“ Fall. Abschließend spricht sich der Autor für die Einführung einer Direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild in Deutschland aus.

* Hier eine recht gute Sammlung von Zitaten, auf die sich Fundamentalisten gern berufen, um ihre politischen Ansprüche zu legitimieren.

Diese Linksammlung, vom Autor später gelöscht, enthält Suren des Korans, die von Kritikern des Islams vorgebracht werden, um ihm Rückständigkeit und Aggressivität zu unterstellen. Im Kontext des Artikels erweckt sie wieder den Eindruck, der Autor vermische bewusst Islam und Islamismus und setze sie miteinander gleich.

Fazit:

In Aaron Koenigs „Respekt für die Schweiz!“ geht es um mehrere Themen: Erstens verteidigt er die Volksabstimmung in der Schweiz vor dem Vorwurf, sie sei vor allem durch Rechtspopulisten vorangetrieben worden. Angesichts der Tatsache, dass die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP) massiv für den Verbot von Minaretten geworben hat ist die Frage zu stellen, warum der Autor diese Behauptung aufstellt. Weiterhin ist die Frage zu stellen, warum der Autor die Diskussion um die Themen Ausländerfeindlichkeit, Rechtspopulismus und Rassismus innerhalb seiner Argumentation emotional so auflädt, dass eine sachliche Diskussion durch Tabuisierung mit Todschlagargumenten verhindert wird.

Zweitens nimmt der Autor dadurch, dass er innerhalb seiner Spekulation über die wahren Gründe des Abstimmverhaltens der Schweizer nicht zwischen Islam und Islamismus sauber trennt billigend in Kauf, dass man seine Aussagen derart verstehen kann, dass es sich beim Islam um eine „politisch-totalitäre Bewegung mit Allmachtsanspruch“ handelt. Weiterhin nimmt der Autor in Kauf, dass der Eindruck entsteht er sei der Meinung, für die Anhänger des Islams gelte nicht die verfassungsmäßige Religionsfreiheit.

Drittens spricht sich der Autor in seinem letzten Absatz für das Modell der direkten Demokratie nach Vorbild der Schweiz in Deutschland aus.

Koenigs Argumentationsstil ist wenig fundiert und vor allem emotional. Durch die emotionale Verknüpfung von Thesen sowie die Definition von Sachverhalten als per se gut oder per se schlecht ist eine sachliche Auseinandersetzung mit den von Koenig aufgestellten Thesen kaum möglich. Er vereinfacht oder verzerrt komplexe Sachverhalte um damit seine Argumentation zu unterstützen. Er bleibt in Teilen bewusst vage, um im Anschluss betonen zu können, er sei Missverstanden worden.

Dadurch dient Koenigs Artikel in keiner Weise der fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema des Minerettverbots per Volksabstimmung in der Schweiz, sowie den anderen beiden Themenkomplexen, die er in seinem Artikel anscheidet.

Vor diesem Hintergrund ist das allgemeine Unverständnis, dass Koenig im Zuge seines Artikels entgegengekommen ist, nur verständlich.