Einstweilige Anordnung des Bundesschiedsgerichtes gegen den Bundesvorstand

Liebe Piraten,

ich möchte euch darüber in Kenntnis setzen, dass beim Bundesvorstand am 8.7. eine einstweilige Anordnung des Bundesschiedsgerichtes mit folgendem Inhalt einging:

Der Bundesvorstand der PIRATEN wird angewiesen vorläufig keine Mitgliederdaten zur Umsetzung des Parteitagsbeschlusses Z013 (LiquidFeedback) zu nutzen.


Diese einstweilige Anordnung ist Konsequenz des Schiedsgerichtsverfahrens, das Bodo Thiesen gegen den Bundesparteitag 2010.1 und den dort gefällten Beschluss zu LiquidFeedback angeregt hat.

Das Team, das sich momentan um die Umsetzung des Beschlusses kümmert wird trotzdem an der technischen Realisierung des Parteitagsbeschlusses weiterarbeiten. Ebenfalls werden wir uns darum kümmern, dass bis zum 15.7. die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung für das Bundesliquid stehen.

Etwaige Verzögerungen des Startes des Bundesliquids können also zustande kommen, wenn das Bundesschiedsgericht die einstweilige Anordnung gegen den Bundesvorstand bis zum 15.7. nicht aufhebt.

Im Verfahren selbst wird der Bundesvorstand durch Markus Gerstel (LV Bayern) vertreten werden, hierbei wird er von Pavel Mayer (LV Berlin) unterstützt werden.

Wer Angst hat, seine Mitgliederdaten würden in irgendeiner Art und Weise von irgendjemandem zur Erstellung eines LiquidFeedback Accounts im Bundesliquid verwendet werden, den kann ich beruhigen: Das geplante Verfahren sieht vor, dass jedem Piraten über die im CiViCRM hinterlegte Email-Adresse eine Einladung verschickt wird. Es ist somit jedem Piraten selbst überlassen, sich im Bundesliquid zu registrieren oder nicht, eine automatische Erstellung eines Accounts findet nicht statt.

Die einstweilige Anordnung des Bundesschiedsgerichtes ist allerdings so umfangreich, dass momentan auch dieses Einladungsverfahren nicht angewandt werden kann, solange die einstweilige Anordnung noch in Kraft ist.

Ich persönlich bedauere die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes sehr, werde sie aber aufgrund des noch laufenden Verfahrens nicht weiter kommentieren.

Bei weiteren Fragen zu LiquidFeedback könnt ihr euch an mich oder diese FAQ-Seite wenden.