Vergleichsangebot an Bodo Thiesen

Liebe Piraten,

heute wurde um 12:00 Uhr Bodo Thiesen folgendes Vergleichsangebot übermittelt:

Sehr geehrter Herr Thiesen,

hiermit bietet Ihnen der Vorstand der Piratenpartei Deutschland in der
Sache BSG_2010-06-29 einen Vergleich an.

Sollten sie die gegen uns eingereichte Klage und die durch Sie gegen uns
erwirkte Einstweilige Anordnung zurückziehen bieten wir Ihnen an, Ihnen
keine Einladung zu LiquidFeedback an die durch Sie in der
Mitgliederdatenbank der Piratenpartei Deutschland hinterlegte
E-Mail-Adresse zu senden.
Zusätzlich werden wir auf Schadensersatzansprüche gegen Sie verzichten.

Sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen weisen wir Sie darauf hin,
dass wir prüfen werden inwieweit wir Sie aufgrund der entstandenen
Verzögerung beim Start von LiquidFeedback auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

Senden Sie Ihre Entscheidung bitte an vorstand@piratenpartei.de

Dieses Angebot gilt bis Dienstag, den 13.07.2010 12:00 Uhr MESZ

Mit freundlichen Grüßen,
Der Bundesvorstand,
vertreten durch Christopher Lauer

i.A. Markus Gerstel

Dieses Angebot wurde in der Hoffnung unterbreitet, dass sich der Kläger eines Besseren besinnt und wir Liquid Feedback wie geplant am 15.7. starten können. Sollte der Kläger das Angebot nicht wahrnehmen, so wird das Verfahren normal weiterlaufen.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich etwaige persönliche Angriffe gegen das Bundesschiedsgericht aufgrund dieses Verfahrens nicht tolerieren werde und nach Abschluss dieses Verfahrens prüfen werde, inwiefern gegen die Pöbler vorgegangen werden kann.

Darüber hinaus bitte ich euch die Bekanntmachung des Bundesschiedsgerichtes zu den Vorgängen zu beachten.

Ergänzung 13:30 Uhr:

Da jetzt wiederholt der Unmut über dieses Vergleichsangebot, insbesondere den Passus des Schadensersatzes geäußert wurde hierzu eine Erläuterung:

Die Prüfung von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf die Klage sondern ausschließlich auf die Einstweilige Anordnung!

Wer das Mittel einer einstweiligen Verfügung/Anordnung wählt, muss auch mit den Folgen einer von Anfang an ungerechtfertigten EV/EA leben können, was bedeutet für den durch die EV/EA entstandenen Schaden geradezustehen.

Ansonsten könnte jeder jederzeit für alles ohne Risiko EV/EAs erwirken, das geht natürlich auch nicht. Die Unschuldsvermutung (bzw ihr zivilrechtliches Äquivalent) wirkt hier sehr wohl, allerdings für den Beklagten, in dessen Recht durch den Kläger ohne abgeschlossenes Verfahren eingegriffen wird.

Sollte sich herausstellen dass die Klage berechtigt war, so entsteht natürlich auch kein Schaden, und damit kein Schadensersatzanspruch. Sollte das Vergleichsangebot nicht angenommen werden, ändert sich an der aktuellen Rechtslage nichts.

Ich würde es an dieser Stelle sehr begrüßen, wenn statt echauffieren und draufhauen mehr sachlich nachgefragt werden würde, der Bundesvorstand und ich sind kein Freiwild, auf das man nach Belieben draufhauen kann.